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Verlegbedingungen





Bedingungen für die Erstellung von Versetzleistungen



1. Das Erbringen von Versetzleistungen erfolgt ausschließlich auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise als reine
Akkord-Lohnarbeit.
2. Die Vergütung erfolgt aufgrund gemeinsam erbrachten Aufmaßes auf der Basis der VOB DIN 18318/18332
ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt. Einbehalte für Sicherheitsleistung etc. bedürfen der besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
3. Die Einheitspreise beinhalten die reine Versetzleistung, Auslösungen, Fahrt- und sonstige Nebenkosten, nicht jedoch
Hilfsmaterialien wie Mörtel, Anker, Bewehrungsmaterial usw. Diese Sachen sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4. Die Bauführung und Aufsicht und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen werden vom Auftraggeber übernommen.
5. Das Versetzen erfolgt ausschließlich auf vorhandene Fundamente bzw. fachgerecht vorbereitete Untergründe. Zusätzliche
Vorleistungen wie Einbringen von Ausgleichsbeton über das erforderliche Mörtelbett hinaus oder Abspitzen von zu starken
Fundamenten usw. erfolgen im Taglohn zu den vereinbarten Stundensätzen (z.Zt. € 38,50 /Std.)
6. Anfallende Rapportstunden ausschließlich auf Nachweis sind täglich vom Auftraggeber zu unterzeichnen.
7. Der Materialtransport (Steine und Hilfsmittel) innerhalb der Baustelle an die Einbaustelle obliegt dem Auftraggeber.
Die zum Verlegen erforderlichen Materialien wie z.B. Pflaster, Mörtel, Sand, Splitt müssen bauseits in max. ca. 10 Meter
Entfernung vom Einbauort gelagert werden, Tief - und Hochbordsteine müssen ausgelegt sein. Beton zum Versetzen von Tief- u. Hochbordsteinen und Zeilenpflasterungen muss mit dem Fahrmischer eingebracht werden können. Sollte dies nicht der Fall sein wird diese Leistung per Stundennachweis ausgeführt
8. Die zur Verlegung/Pflasterung erforderlichen Geräte und Maschinen müssen bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
9. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten und unterbrechungsfreien Versetzablauf zu sorgen. Standzeiten aufgrund fehlender Materialien, technischer Probleme, Planänderungen sowie sonstiger Unstimmigkeiten sind mit den vereinbarten Rapportstundensätzen zu vergüten.
10. Für Schlechtwettertage ist ein Zelt oder eine zeltähnliche Vorrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
11. Es sollte gewährleistet sein, daß auch samstags gearbeitet werden kann.
12. Den Versetzen sind klare und verbindliche Anweisungen bzgl. der Einbauhöhen und sonstiger Maße zu übergeben.
Höhenabsteckungen haben bauseits zu erfolgen.
13. Die Versetzleistungen sind seitens des Auftraggebers regelmäßig zu kontrollieren damit evtl. Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können.
14. Die einzubauenden Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Dieser hat für die Zeit des Einbaus die Sorgfaltspflicht.
15. Der Auftraggeber hat sofern erforderlich einen abschließbaren Raum für die Unterbringung der Geräte zur Verfügung zu stellen.
16. Aufgrund der Taglohnstunden erforderliche Extra-Anfahrten sind zu vergüten.
17. Natursteinmaterial muss sauber und von einheitlicher Schlagung sein !
Natursteinmaterial und Bettungsmaterial hat den Technischen- und den Einschlägigen Forschriften zu entsprechen.
Eine Prüfung zur Eignung hinsichtlich das zur Verfügung gestelltem Material obliegt dem AG !!!
18. Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen in Bauweisen die mit Mörtel-, Beton- oder Reaktionsharzgebundener Verlege- oder Verfugungsmörtel ausgeführt werden sind Sonderbauweisen, entsprechend werden Bedenken angemeldet !!!

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