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Bedingungen für die Erstellung von Versetzleistungen
1. | Das Erbringen von Versetzleistungen erfolgt ausschließlich auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise als reine |
Akkord-Lohnarbeit. | |
2. | Die Vergütung erfolgt aufgrund gemeinsam erbrachten Aufmaßes auf der Basis der VOB DIN 18318/18332 |
ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt. Einbehalte für Sicherheitsleistung etc. bedürfen der besonderen schriftlichen | |
Vereinbarung. | |
3. | Die Einheitspreise beinhalten die reine Versetzleistung, Auslösungen, Fahrt- und sonstige Nebenkosten, nicht jedoch |
Hilfsmaterialien wie Mörtel, Anker, Bewehrungsmaterial usw. Diese Sachen sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. | |
4. | Die Bauführung und Aufsicht und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen werden vom Auftraggeber übernommen. |
5. | Das Versetzen erfolgt ausschließlich auf vorhandene Fundamente bzw. fachgerecht vorbereitete Untergründe. Zusätzliche |
Vorleistungen wie Einbringen von Ausgleichsbeton über das erforderliche Mörtelbett hinaus oder Abspitzen von zu starken | |
Fundamenten usw. erfolgen im Taglohn zu den vereinbarten Stundensätzen (z.Zt. € 38,50 /Std.) | |
6. | Anfallende Rapportstunden ausschließlich auf Nachweis sind täglich vom Auftraggeber zu unterzeichnen. |
7. | Der Materialtransport (Steine und Hilfsmittel) innerhalb der Baustelle an die Einbaustelle obliegt dem Auftraggeber. |
Die zum Verlegen erforderlichen Materialien wie z.B. Pflaster, Mörtel, Sand, Splitt müssen bauseits in max. ca. 10 Meter | |
Entfernung vom Einbauort gelagert werden, Tief - und Hochbordsteine müssen ausgelegt sein. Beton zum Versetzen von Tief- u. Hochbordsteinen und Zeilenpflasterungen muss mit dem Fahrmischer eingebracht werden können. Sollte dies nicht der Fall sein wird diese Leistung per Stundennachweis ausgeführt | |
8. | Die zur Verlegung/Pflasterung erforderlichen Geräte und Maschinen müssen bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. |
9. | Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten und unterbrechungsfreien Versetzablauf zu sorgen. Standzeiten aufgrund fehlender Materialien, technischer Probleme, Planänderungen sowie sonstiger Unstimmigkeiten sind mit den vereinbarten Rapportstundensätzen zu vergüten. |
10. | Für Schlechtwettertage ist ein Zelt oder eine zeltähnliche Vorrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. |
11. | Es sollte gewährleistet sein, daß auch samstags gearbeitet werden kann. |
12. | Den Versetzen sind klare und verbindliche Anweisungen bzgl. der Einbauhöhen und sonstiger Maße zu übergeben. |
Höhenabsteckungen haben bauseits zu erfolgen. | |
13. | Die Versetzleistungen sind seitens des Auftraggebers regelmäßig zu kontrollieren damit evtl. Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können. |
14. | Die einzubauenden Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Dieser hat für die Zeit des Einbaus die Sorgfaltspflicht. |
15. | Der Auftraggeber hat sofern erforderlich einen abschließbaren Raum für die Unterbringung der Geräte zur Verfügung zu stellen. |
16. | Aufgrund der Taglohnstunden erforderliche Extra-Anfahrten sind zu vergüten. |
17. | Natursteinmaterial muss sauber und von einheitlicher Schlagung sein ! |
Natursteinmaterial und Bettungsmaterial hat den Technischen- und den Einschlägigen Forschriften zu entsprechen. | |
Eine Prüfung zur Eignung hinsichtlich das zur Verfügung gestelltem Material obliegt dem AG !!! | |
18. | Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen in Bauweisen die mit Mörtel-, Beton- oder Reaktionsharzgebundener Verlege- oder Verfugungsmörtel ausgeführt werden sind Sonderbauweisen, entsprechend werden Bedenken angemeldet !!! |
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