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Vorschriften / Richtlinien

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Verlege- und Versetzbedingungen


Zulagen für Radien bei Tief- Hochbordsteinen, Rinnen, Mauerwerk etc.

von bis Zulage

> 19,00m< 22,00m 20,00%

> 15,00m< 19,00m 30,00%

> 09,00m< 15,00m 50,00%

> 05,00m< 09,00m 80,00%

> 00,50m< 05,00m 100,00%













Verlegebedingungen

Bedingungen für die Erstellung von Versetzleistungen

1. Das Erbringen von Versetzleistungen erfolgt ausschließlich auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise als reine Akkord-Lohnarbeit.

2. Die Vergütung erfolgt aufgrund gemeinsam erbrachten Aufmaßes auf der Basis der VOB DIN 18318/18332 ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt. Einbehalte für Sicherheitsleistung etc. bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3. Die Einheitspreise beinhalten die reine Versetzleistung, Auslösungen, Fahrt- und sonstige Nebenkosten, nicht jedoch Helfer, Hilfsmaterialien wie Mörtel, Anker, Bewehrungsmaterial usw. Diese Sachen sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

4. Die Bauführung und Aufsicht und alle damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen werden vom Auftraggeber übernommen.

5. Das Versetzen erfolgt ausschließlich auf vorhandene Fundamente bzw. fachgerecht vorbereitete Untergründe. Zusätzliche Vorleistungen wie Einbringen von Ausgleichsbeton über das erforderliche Mörtelbett hinaus oder Abspitzen von zu starken Fundamenten usw. erfolgen im Tagelohn zu den vereinbarten Stundensätzen

6. Anfallende Rapportstunden — ausschließlich auf Nachweis — sind täglich vom Auftraggeber zu unterzeichnen.

7. Der Materialtransport (Steine und Hilfsmittel) innerhalb der Baustelle an die Einbaustelle obliegt dem Auftraggeber. Die zum Verlegen erforderlichen Materialien wie z.B. Pflaster, Mörtel, Sand, Splitt müssen bauseits in max. ca. 10 Meter Entfernung vom Einbauort gelagert werden, müssen mit geeignetem Gerät geladen und verteilt werden können. Tief - und Hochbordsteine müssen ausgelegt sein. Beton zum Versetzen von Tief- u. Hochbordsteinen und Zeilenpflasterungen muss mit dem Fahrmischer eingebracht werden können. Sollte dies nicht der Fall sein werden diese Leistung per Stundennachweis ausgeführt
8. Die zur Verlegung/Pflasterung, Mauerung etc. erforderlichen Geräte und Maschinen müssen bauseits kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Geräte / Maschinen etc. müssen geeignet und den Erfordernissen entsprechend ausgelegt sein.

9. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten und unterbrechungsfreien Versetzablauf zu sorgen. Standzeiten aufgrund fehlender Materialien, technischer Probleme, Planänderungen sowie sonstiger Unstimmigkeiten sind mit den vereinbarten Rapportstundensätzen zu vergüten.

10. Für Schlechtwettertage ist ein Zelt oder eine zeltähnliche Vorrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

11. Es sollte gewährleistet sein, dass auch samstags gearbeitet werden kann.

12. Den Versetzen sind klare und verbindliche Anweisungen bzgl. der Einbauhöhen und sonstiger Maße zu übergeben. Höhenabsteckungen haben bauseits zu erfolgen.

13. Die Versetzleistungen sind seitens des Auftraggebers regelmäßig zu kontrollieren damit evtl. Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können.

14. Die einzubauenden Materialien sind Eigentum des Auftraggebers. Dieser hat für die Zeit des Einbaus die Sorgfaltspflicht.

15. Der Auftraggeber hat — sofern erforderlich — einen abschließbaren Raum für die Unterbringung der Geräte zur Verfügung zu stellen.

16. Aufgrund der Taglohnstunden erforderliche Extra-Anfahrten sind zu vergüten.

17. Natursteinmaterial muss sauber und von einheitlicher Schlagung sein! Natursteinmaterial und Bettungsmaterial hat den Technischen- und den Einschlägigen Vorschriften zu entsprechen. Eine Prüfung zur Eignung hinsichtlich dessen zur Verfügung gestelltem Material obliegt dem Auftraggeber !!!

18. Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen in Bauweisen die mit Mörtel-, Beton- oder Reaktionsharzgebundener Verlege- oder Verfugungsmörtel ausgeführt werden sind Sonderbauweisen, entsprechend werden Bedenken angemeldet und die Gewährleistung abgelehnt !!!





Salem den 01.01.2021

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